Richtungswechsel der SwissDRG AG

Im Sommer 2018 hat die SwissDRG AG beschlossen, eine vor allem leistungsdatenorientierte Tarifstruktur für die Rehabilitation zu entwickeln. Das hat für die Betriebe einschneidende Konsequenzen bei den Datenerhebungen.

Trotz der sehr guten Datenlage, welche die Entwicklung der schweregradorientierten Tarifstruktur ST Reha 0.5 erlaubte hatte, entschied die SwissDRG AG, für die Klassierung der Tarifgruppen den geleisteten Behandlungen einen deutlich höheren Stellenwert einzuräumen. Die SwissDRG AG begründete dies mit den gesetzlichen Grundlagen und der daraus abgeleiteten höheren Korrelation zwischen den Leistungen und dem Gruppierungsalgorithmus. Da die Leistungsdaten von 2018 noch nicht vorhanden sind, kann die SwissDRG AG noch keine Tarifstruktur zur Anwendung genehmigen lassen. Das ist aus Sicht der seit etlichen Jahren datenliefernden Kliniken unerfreulich bis frustrierend. Dennoch gilt es, den datenorientierten Entwicklungspfad weiter zu verfolgen.

Leistungsdaten gefragt
Der Richtungswechsel der SwissDRG AG verlangt vor allem Leistungsdaten. Diese können mit den im CHOP-Katalog 2019 erstmals erschienenen Basis- und Zusatzleistungen der Rehabilitation erfasst werden. Die definitiven Datenerhebungsdokumente waren erst Ende Dezember 2018 verfügbar. Weil die Kliniken ihre Informatiksysteme anpassen müssen, haben nicht alle Betriebe ab dem 1. Januar 2019 beginnen können, die geforderten Daten zu erfassen. Einige Neuerungen werden auch die im Frühjahr 2020 erfolgende Datenaufbereitung 2019 betreffen, zum Beispiel bei der für die Rehabilitation neuen Fallzusammenführung.

Definition stationäre Rehabilitation weiterhin unklar
Ein wiederkehrendes Thema war 2018 die Definition der stationären Rehabilitation. Nach wie vor existiert keine von allen Anspruchsgruppen akzeptierte Definition. H+ hat auf Initiative der Aktivkonferenz Rehabilitation das Grundlagenpapier DefReha© weiterentwickelt. In der Version 2.0 sind nun auch die Mindestleistungen der Rehabilitation definiert. Damit besteht eine intern breit abgestützte Diskussionsgrundlage, um mit allen Anspruchsgruppen die dringliche, aber von unterschiedlichen Interessen geprägte Diskussion zur Definition der stationären Rehabilitation zu führen.
H+ prüft 2019, ob die in DefReha© 2.0 mehrheitlich durch Expertenbefragungen zu Stande gekommenen Mindestleistungen mit real erbrachten Leistungen – vor allem mit den Leistungsminuten der letzten Jahre – plausibilisiert oder im besten Fall verifiziert werden können.

Kontakt

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Markus Tschanz
Fachverantwortlicher Tarife und Rehabilitation