Zwischen Übergangslösung und Strukturentwicklung
Für neuropsychologische Leistungen ist die Tarifierung im Bereich der Krankenversicherung wie üblich langwierig.
Im Berichtsjahr gab es für den KVG-Bereich weder eine verhandelte noch eine genehmigte Tarifstruktur. Um andere OKP-pflichtige Leistungen dennoch abrechnen zu können, benutzten die Leistungserbringer und Versicherer unterschiedliche tarifliche Abbildungen und Anwendungen. Die Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) vereinbarte mit einzelnen Einkaufsgemeinschaften der Krankenversicherer eine vertragliche Übergangslösung auf Basis der MTK-Tarifstruktur mit tieferem Taxpunktwert. H+ hatte 2017 ein Verhandlungsmandat zur selben Übergangslösung, jedoch mit mindestens identischem Taxpunkwert wie im MTK-Vertrag. Daraus resultierte aber kein nationaler Vertragsabschluss. Da die momentane Situation nicht allen Anwendenden bekannt ist, haben die H+ Mitglieder regelmässig Fragen und ziehen unterschiedliche Schlüsse, wie die Abrechnung erfolgen muss.
Verhandlungen gehen weiter
Parallel zur Übergangslösung erarbeiten alle Tarifpartner eine nationale Tarifstruktur. Im Laufe des Berichtsjahres sind sie zum Schluss gekommen, dass die Kostendatenlage bei den freischaffenden Neuropsychologen nicht ausreicht für ein Normkostenmodell, mit dem alle Tarifpartner die Leistungen sachgerecht bewerten können. Mit neuen Erkenntnissen aus den in der Zwischenzeit durchgeführten Kostendatenerhebungen werden 2019 die Verhandlungen weitergehen.